Samstag, 14.05.2022 bis Sonntag, 15.05.2022 (1 Nacht), 1 Person
Liebe Gäste,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass der Betreiber Ihrer Unterkunft verpflichtet ist, von Ihnen die Gästetaxe einzuziehen. Ihr Unterkunftgeber ist zudem verpflichtet, den amtlichen Meldeschein der Stadt Leipzig von Ihnen ausfüllen und unterschreiben zu lassen. Sofern durch Sie ein Befreiungstatbestand geltend gemacht wird, ist dazu ein geeigneter Nachweis vorzulegen.
Die Gästetaxe wird nach § 34 Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) als Gegenleistung dafür erhoben, dass den Gästen der Stadt die Möglichkeit geboten wird, die Einrichtungen und Anlagen, die touristischen Zwecken dienen, zu nutzen und an Veranstaltungen, die zu touristischen Zwecken durchgeführt werden, teilzunehmen.
Im Namen und für die Rechnung der Stadt Leipzig, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig: Gästetaxe gemäß der Gästetaxensatzung der Stadt Leipzig in der jeweils gültigen Fassung." (siehe § 6a Abs. 1 GTS)